Mexiko–Uralte Kulturstätten und
traumhafte Strände






Allgemeine Informationen

Mexiko bietet eine atemberaubende Natur und zahlreiche Sehenswürdigkeiten. Von mächtigen Maya Tempeln und Regenwäldern bis hin zu Wüsten und lebendigen Metropolen. Hinzu kommen paradiesische Strände, exotische Vegetation und historische Bauwunder.

Gut zu Wissen

Während im Hochland fast das ganze Jahr über ein angenehmes Klima herrscht, ist das Wetter im Tiefland von Yucatan oft sehr belastend. Aufgrund der Nähe zum Äquator sind die Temperaturunterschiede zwischen den Jahreszeiten nur schwach ausgeprägt.

Hochland: Tagsüber meist angenehm warm, nachts z.T. sehr kalt. Achtung: Ciudad de Mexico leidet unter Smog, wodurch das Atmen schwer fallen kann. Weite Teile des Hochlandes liegen über 2.000 Meter Höhe, was den Organismus ebenfalls belasten kann.

Tiefland von Yucatan: Hier ist es im Winter am "angenehmsten", da nicht so schwül. Generell ist es sehr heiß, außerdem droht eine extrem hohe Luftfeuchtigkeit. In Merida z.B. schwankt das Monatsmittel nur zwischen 28 und 35 Grad, die gefühlte Temperatur kann aber aufgrund der sehr hohen Luftfeuchtigkeit deutlich höher liegen. Auch die Gewitterschauer bringen dann keine Abkühlung.

Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen nach geltenden Bestimmungen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein. Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen. Visum Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMM“) für maximal 180 Tage (Ausnahme: Einreise auf dem Landweg zum touristischen Aufenthalt von weniger als 7 Tagen). Die Kosten betragen 558 MXN (Tarif 2019). Diese Gebühr ist bei Einreise mit dem Flugzeug (internationale Flüge) bereits in den Kosten für das Flugticket enthalten. Bei Einreise auf dem Landweg ist diese in bar in MXN gegen Quittung oder bei einer Bankfiliale zahlbar. Die Karte wird bei Grenzübertritt gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko, dem Instituto Nacional de Migración beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch und das Verfahren ist langwierig. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Personenkontrollen zur Überprüfung des legalen Aufenthalts in Mexiko sind häufig, daher sollte man jederzeit eine Kopie von Pass und Touristenkarte plus Zahlungsbeleg/bzw. Flugticket mit sich führen. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen Gebühr (s.o.) eine neue Karte erworben werden. Bei Einreise per Flugzeug und Ausreise auf dem Landweg ist es angeraten, eine Kopie des Flugtickets vorzulegen, mit der die Zahlung der Gebühren nachgewiesen kann. Falls diese nicht vorgelegt wird, muss die Gebühr ggfls. erneut gezahlt werden. Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Es ist auch nicht mehr möglich, nach Einreise beispielsweise als Tourist einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden. Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen von etablierten Programmen wie „kulturweit“ „weltwärts“ oder „IJFD“ geplant werden. Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und zügig nach Deutschland ausgewiesen zu werden. Ein- und Ausreise über die USA Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA kann es vorkommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt werden. In diesem Fall muss dies, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, beim Instituto Nacional de Migración des Grenzortes nachgeholt werden, dies ist z.B. in Tijuana auch im INM-Büro im Flughafen möglich. Ausweispflicht Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMM, bzw. FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen (s.o.). Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden. Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen. Allein reisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración. Einzelne Fluggesellschaften verlangen für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils, hier sollte man sich bei der Fluggesellschaft genau erkundigen. Kinder mit einem mexikanischen Elternteil besitzen die mexikanische Staatsangehörigkeit, auch wenn sie nicht in Mexiko geboren worden sind. Auch wenn sie mit einem deutschen Pass nach Mexiko eingereist sind, haben sie in Mexiko eigentlich keinen Touristenstatus, was bei der Ausreise ohne mexikanischen Pass zu Problemen führen kann. Eltern, die mit mexikanischen Minderjährigen reisen, sind überdies verpflichtet, ein Original der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


Unsere Hotelempfehlungen

https://tecs-reisen.de/Catalonia Riviera Maya

Puerto Aventuras, Mexiko

https://tecs-reisen.de/Allegro Cozumel

Cozumel, Mexiko

https://tecs-reisen.de/Nautilus Explorer
Ab: 4,962.00 / pro Nacht

Cabo San Lucas, Mexiko

Lust auf eine Tour in Mexiko?

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem neusten Stand, was Ihr nächster Traumurlaub macht ...

Kontakt

Carmen Schröer | TECS Reisen

Hauptstrasse 8
86987 Schwabsoien

Folgt uns auch auf