Thailand,
tropische Strände und Opulente Königspaläste






Allgemeine Informationen

Tropisches Paradies für Tauchfans: Thailand begeistert mit grandioser Unterwassersicht und unzähligen Korallenriffen, in denen es vor marinem Leben nur so wimmelt. Mit dem Golf von Thailand im Osten und der Andamanensee im Westen bietet das südostasiatische Land ideale Tauchmöglichkeiten für jeden Geschmack. Korallenumsäumte Riffe, tiefe Drop-Offs, Schiffswracks, Höhlen und Tunnel lassen keine Wünsche offen. In Thailand gibt es dabei sowohl sehr große Fische wie Walhaie und Manta Rochen, aber auch spannende Winzlinge wie Seepferdchen und bunte Seenadeln zu bestaunen.

Gut zu Wissen

Die beste Reisezeit für Thailand ist die Trockenzeit von Dezember bis Februar. In diesen Monaten herrschen angenehme Temperaturen um 25 Grad Celsius. Nachts kühlt es deutlich ab, zum Teil bis auf 10 Grad Celsius. Im Mai beginnt dann die Regenzeit in Thailand, die bis in den Oktober hineinreicht.

Beste Reisezeit nach Region

Region Beste Reisezeit Temperatur bei Tag

Bangkok November bis März 32 Grad Celsius

Zentralthailand November bis März 30 Grad Celsius

Nordthailand November bis März 25 Grad Celsius

Koh Samui, Ko Phangan, Koh Tao Dezember bis April 26 Grad Clesius

Phuket November bis Februar 30 Grad Celsius

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum, das vor der Einreise einzuholen wäre.

Reisende werden dann visumpflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.

Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig.

Eine einmalige Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum (sog. Visa-run) sind allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt.

Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. 2 Mal pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein “Non Immigrant„ Visum.

Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

Überschreitung des zulässigen Aufenthalts

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten (“overstay„), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für “overstay„ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500,- je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000,- erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.

Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.

Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.


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Kontakt

Carmen Schröer | TECS Reisen

Hauptstrasse 8
86987 Schwabsoien

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