Indonesien


Allgemeine Informationen

Land der tausend Inseln

Rund 17500 Inseln bilden den größten Inselstaat der Welt, wovon nicht einmal die Hälfte bewohnt ist. Die bekanntesten Inseln sind Java, Bali, Sumatra, Lombok, Komodo und Sulawesi. Tauchen Sie ein in diese vielfältige Welt.

Die indonesischen Inseln sind:

Sumatra - wild und zerklüftet. Die sechstgrößte Insel der Welt besitzt einen großartigen Naturreichtum.

Borneo - unkartierte Dschungel, mächtige Flüsse, Siedlungsgebiet des Orang Utans und ein Paradies für Abenteurer.

Java - das Zentrum des Landes, Millionenstädte und viele Menschen auf kleiner Fläche.

Madura

Sulawesi (Celebes) - die Insel ist geographisch sehr langgezogen und beherbergt verschiedene Gesellschaftsformen und die eine oder andere spektakuläre Landschaft.

Kleine Sunda-Inseln (Nusa Tenggara) - die Inselgruppe im Südosten besitzt Scharen von ethnischen Gruppen, Sprachen und

Bali

Flores

Lombok

Komodo

Timor

Molukken - weitgehend unentdeckt und der Außenwelt fast unbekannt.

Irian Jaya - der Westteil von Neuguinea.

Raja Ampat - die Welt der tausend Inseln und der reichsten Korallenriffe der Welt.

Gut zu Wissen

Sumatra: Juni bis September, Java: April bis November, Bali/Lombok: März bis Oktober, Sulawesi: April bis Oktober, Kalimantan: Juli bis September

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja, mit vor der Einreise erteiltem Visum

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Pässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise verwandt werden. Die indonesischen Grenzbehörden haben in letzter Zeit mehrfach deutschen Staatsangehörigen in solchen Fällen die Einreise verweigert. Wird ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass wiederaufgefunden und dies der ausstellenden Behörde mitgeteilt, so kann es u. U. einige Zeit dauern, bis die Löschung der Fahndungsmeldung auch im Datenbestand der indonesischen Grenzbehörden erfolgt.

Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.

Visum

Mit dem Reisepass oder dem Kinderreisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder

-           visumfrei einreisen

-           bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder

-           vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.

Während Visabestimmungen für Touristen gelockert wurden haben sich die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Geschäftsleute in bestimmten Bereichen verschärft.

Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Die genauen Vorschriften sind nicht veröffentlicht.

Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.

Einreise ohne Visum („Visa free visit“)

Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken, zum Besuch, zur Seminarteilnahme oder im Flughafentransit können deutsche Staatsangehörige ohne Visum einreisen, wenn ein Rück- oder Weiterflugticket vorhanden ist. Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts über 30 Tage hinaus ist ausgeschlossen. Die indonesischen Behörden tolerieren nicht länger die bisherige Praxis, das Land kurzzeitig zu verlassen (z. B. Ausreise nach Singapur oder Kuala Lumpur) und anschließend erneut für bis zu 30 Tage visumfrei einzureisen. Vielmehr wurde dies in letzter Zeit als Umgehung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen betrachtet.

Für längerfristige Aufenthalte sollte daher rechtzeitig bei der örtlichen Ausländerbehörde in Indonesien eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Die visumfreie Ein- und Ausreise ist über die internationalen Flughäfen Soekarno-Hatta (Jakarta) und Ngurah Rai (Denpasar/Bali) sowie viele andere Grenzübergangsstellen möglich, jedoch nicht über alle Grenzübergangsstellen. Auskünfte hierzu erteilen die Auslandsvertretungen der Republik Indonesien.

Visum bei Einreise („on Arrival“)

Deutsche, die beabsichtigen, länger als 30 Tage, jedoch höchstens 60 Tage, in Indonesien zu bleiben und weder eine Arbeitsaufnahme noch einen Daueraufenthalt in Indonesien planen, können unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets und gegen die  Gebühr von 35,- US-Dollar in bar bei Einreise ein für 30 Tage gültiges Visum („Visa on Arrival“) erhalten.

Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich, kostet mindestens 30,- US-Dollar und muss mindestens sieben Arbeitstage vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums beantragt werden. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien. Dort müssen rechtzeitig vor Ablauf des ersten 30-Tage-Visums die genauen Kosten sowie die Bearbeitungsdauer erfragt werden.

Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten.

Bei Aus- und Wiedereinreise kann jederzeit erneut ein „Visa on Arrival“ beantragt werden.

Visum vor der Einreise

Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:

-           für Aufenthalte, die auf eine Dauer von über 60 Tagen angelegt sind,

-           für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit)

-           für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass

Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz  bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer

Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.

Flughafensteuer

Die Flughafensteuer von bis zu 200.000 IDR je Passagier ist meist im Preis für das Flugticket enthalten. Es wird empfohlen, im Zweifel bei der Fluggesellschaft nachzufragen, ob dies der Fall ist.

Meldepflicht

Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.

Minderjährige

Bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft bzw. an die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien.


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Carmen Schröer | TECS Reisen

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