Honduras


Allgemeine Informationen

Gut zu Wissen


Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landweg die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,- US-$ bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“.

Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der Botschaft von Honduras in Berlin beantragt werden. Die früher ebenfalls häufig angewandte - allerdings nicht offizielle - Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, wird nicht mehr generell toleriert. Zwar ist es auch zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern (z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.

Ausreise mit Minderjährigen Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus dem Staatsgebiet der Republik Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, so muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein.

Einreise über die USA Bei einer Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


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Kontakt

Carmen Schröer | TECS Reisen

Hauptstrasse 8
86987 Schwabsoien

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