Jordanien
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Mövenpick Resort & Residence Aqaba
K. Hussein St., Aqaba, Jordanien place Aqaba
restaurant Frühstück, Halbpension, Vollpension
pool Pool vorhanden
spa Wellnessbereich vorhanden
Red Sea Dive Center

Red Sea Dive Center & Hotel
South Beach, Dive Centers Area Next to Aqaba Marine Park Aqaba, Jordanien place Aqaba
restaurant Frühstück, Halbpension, Vollpension
pool Pool vorhanden
Red Sea Dive Center
Sport & Natur
Jordanien
Wenn die Sonne das Land in seinem kräftigsten Rot erstrahlen lässt, der Horizont euch zu Füßen liegt und der Himmel die Berge küsst, dann wisst ihr, warum ihr hier seid. Jordanien ist eines der wohl spektakulärsten und kulturreichsten Länder, das unsere Erde zu bieten hat
Beste Reisezeit | Beste ReisezeitMittl. TagestemperaturMittl. Nachttemp.SonnenstundenRegentageWassertemperatur
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Geld und Währung | Der Jordanische Dinar ist eine relativ starke Währung und kann grob eins zu eins zum Euro umgerechnet werden, auch wenn man sich über den aktuellen Kurs genau informieren sollte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zeitverschiebung | Zeitunterschied zu Deutschland. +1 Stunde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anreise | Flug ca. 4 h. Turkish Airlines z.B. fliegt regelmäßig, mit Zwischenstopp in Istanbul, von verschiedenen deutschen Flughäfen nach Amman und Aqaba. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einreise-/Visabestimmungen | Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. VisumDeutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Visum vor der EinreiseEin Visum kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen beantragt werden. Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen wie die Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin aus. Visum bei Einreise („on arrival“)Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Einreise von IsraelDas Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden. Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, so dass keine vorherige Visumerteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist. Beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer erstmaligen Einreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Wenn Sie eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg planen, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen. Längerfristiger AufenthaltWenn Sie beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, noch vor Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür müssen Sie anhand des Einreisestempels in Ihrem Pass den Grenzübertritt bzw. die Einreise nachweisen. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke ist darauf zu achten, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman, allerdings sehr zeitaufwändig, nachgeholt werden. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt. EinreisekontrolleDeutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Leisten Sie dieser Aufforderung unbedingt Folge, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Betroffenen wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen. Israelische Stempel oder Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel im Pass können zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten) führen. MinderjährigeMinderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen. Für Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, gilt: Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument führt, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
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Gesundheit | AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
ImpfschutzFür die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.
HIV/AIDSDie Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
DurchfallerkrankungenBei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
CholeraCholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
Weitere InfektionskrankheitenInsbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden. Medizinische VersorgungDas Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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