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Belmar Oceanfront Apartments
Belnem, Kralendijk place Kralendijk
restaurant Selbstversorger
pool Pool vorhanden
Buddy Dive Center

Buddy Dive Resort
85 Kaya Gob. N. Debrot, Kralendijk place Kralendijk
restaurant ohne Verpflegung, Frühstück ist zubuchbar
pool Pool vorhanden
spa Wellnessbereich vorhanden
Buddy Dive Center

Caribbean Club Bonaire
Boulevard Santa Barbara 50, Kralendijk place Kralendijk
restaurant ohne Verpflegung, Frühstück gegen Gebühr zubuchbar
pool Pool vorhanden
Buddy Dive Bonaire
Bonaire
Einreise-/Visabestimmungen | Die Einreise in die Niederlande (Teil des Königreichs in Europa) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Karibische Teile der NiederlandeFür die überseeischen Länder des Königreichs – Aruba, Curação und St. Maarten – sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen. Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich. Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen, wie die Botschaft der Niederlande in Berlin. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. MinderjährigeEs sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
EinfuhrbestimmungenDie Ein- und Ausfuhr von Waren in die Niederlande unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. |
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Gesundheit | AktuellesDie WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
ImpfschutzFür die Einreise in die Niederlande sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie den besonderen Gemeinden Bonaire, St Eustatius und Saba gelten zusätzlich die folgenden Vorschriften und Hinweise:
Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf: Zika-Virus-InfektionDie vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-FieberDengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
ChikungunyaChikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Seit 2014 werden ausgehend von anderen karibischen Gebieten Fälle von Chikungunya-Fieber nachgewiesen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.
MalariaAlle Inseln der in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei. Aufgrund der anderen mückengebundenen Infektionsrisiken wird dennoch allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
HIV/AIDSDurch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.
DurchfallerkrankungenBei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Schistosomiasis (Bilharziose)Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis ist beim Baden in Süßwassergewässern in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, siehe Merkblatt Bilharziose.
CiguateraEine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen, siehe Merkblatt Ciguatera.
Medizinische VersorgungDas Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Deutsche Staatsangehörige können wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik gelegenen Gebieten) aufhalten, nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Die in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht ab!
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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